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LANline Spezial III/2006, Juli 2006
An das Rechenzentrum eines Outsourcers stellen Kunden hohe Anforderungen. Das Wissen um die nötigen Maßnahmen hilft bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters, lässt sich vielfach jedoch auch auf die eigene Infrastruktur anwenden. Zertifizierungen stellen ein nützliches Kriterium dar.
Unternehmen mit hohen Ansprüchen an die Verfügbarkeit ihrer IT-Systeme haben deren Betrieb oft einem externen Dienstleister übertragen oder spielen mit dem Gedanken.
Hauptbeweggründe dafür sind einerseits die eigene Konzentration auf das Kerngeschäft und andererseits geringere Betriebskosten für die IT. Denn spezialisierte Dienstleister können mehrere Kunden mit derselben Infrastruktur bedienen und die Kosten so auf viele Schultern verteilen. Doch welche Anforderungen muss das Rechenzentrum eines Outsourcers erfüllen, und was ist bei der Gestaltung eines entsprechenden IT-Outsourcing-Vertrags zu beachten?
Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen haben besonders hohe Ansprüche an die Verfügbarkeit ihrer IT-Systeme. Ausfälle einzelner Anwendungen können schnell Schäden in Millionenhöhe verursachen- der Ausfall eines kompletten Rechenzentrums (RZ) das Ende des Unternehmens und potentiell den finanziellen Ruin einzelner Kunden bedeuten. Gefahren für die IT gibt es dabei vielerlei. Die Gefährdungspotenziale für eine IT-Infrastruktur im Allgemeinen lassen sich hier in drei Kategorien einteilen: Kriminalität, Betriebsstörungen und höhere Gewalt.
Gefährdungspotenziale
Zum Bereich der Kriminalität zählen Störungen des IT-Betriebs durch Einbruch, Sabotage, Vandalismus oder terroristische Anschläge. Aber auch die Manipulation an Geräten, das Einbringen bösartiger Software wie Viren und Trojaner, der Missbrauch von Systemressourcen, das Abhören von Datenleitungen oder der Zugriff auf vertrauliche Unterlagen durch Unbefugte fällt in dieses Ressort. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Täter von außen kommen oder zum Kreis der Mitarbeiter zählen. Zur höheren Gewalt zählen Störungen und Schäden durch Feuer, Wasser korrosive Gase, Explosion, Trümmerlasten oder Blitzeinschlag. Besonders Brände, die mutwillig ausgelöst wurden, gilt es dabei abzusichern. Zu möglichen Zündquellen gehören beispielsweise fehlerhafte Kontakte, defekte Bauteile oder ein fehlender Überlastungsschutz. Aber auch kleine Nagetiere, Wärmestau oder feuergefährliche Arbeiten können Auslöser für Feuer sein. Zur Gruppe der Betriebsstörungen schließlich zählen unter anderem der Ausfall der Klimatisierung oder Kommunikationstechnik im Rechenzentrum. Ausfall der Elektroversorgung (Stromausfall), magnetische Störfelder oder der Ausfall von Sicherheitseinrichtungen.
Entsprechende Infrastrukturmaßnahmen müssen daher ein Rechenzentrum vor diesen Gefahren schützen. Dies erfolgt einerseits durch die Erkennung von problematischen Zuständen beispielsweise durch Brandmelder oder Temperatursensoren und einer entsprechenden Reaktion darauf. Gleichzeitig muss sowohl durch physikalische wie auch organisatorische Maßnahmen Vorsorgen getroffen werden.
Sicherheitsmaßnahmen
Die Infrastruktur eines Rechenzentrums fängt bereits auf dem Firmengelände an. Das Gebäude sollte sich in einem unproblematischen geografischen Beriech befinden, der nicht schon allein durch seine Lage beispielsweise durch Gewässer, Trassenverläufe oder Verkehrswege potenziell gefährdet ist. Auch das Gebäude selbst sollte von der Bausubstanz her für Rechenzentren geeignet sein und beispielsweise dessen Mauerfestigkeit den Normen DIN 1054 und 1053 entsprechen. Innerhalb des Gebäudes sollten die sensiblen IT-Komponenten wiederum nicht in Problembereichen wie dem Untergeschoss oder dem Fachbereich untergebracht sein. Türen und Fenster müssen nach EN 1627 ausreichend widerstandsfähig sein. Zudem empfiehlt es sich, alle flüssigkeitsführenden Systeme mit Leckage-Überwachungssystemen zu kontrollieren.
Nach dem Gebäude selbst sollte der Zugang zum Rechenzentrum und den einzelnen Bereichen innerhalb des RZs durch ein Sicherheits- und Schutzkonzept mit abgestuften Maßnahmen (so genanntes Zwiebelkonzept) gesichert sein. Hierzu gehören beispielsweise ein Perimeterschutz am Zaun, die Überwachung der Zugänge und Fenster mit Einbruchmeldern wie Glasbruchmelder und Türkontakte sowie die Überwachung von Verkehrsflächen mit Bewegungsmeldern. Die eigentlichen RZ-Räume sind fensterlos. Um nur berechtigte Personen in das Gebäude zu lassen, sollte ein Zugangsverfahren über Ausweisleser impletiert sein. Den Zugang zum RZ-Kernbereich ist über so genannte Vereinzelungsschleusen („wer reingeht, muss auch wieder heraus“) abzusichern. Schließlich empfiehlt sich eine Videoüberwachung der Außenhaut des Gebäudes, von Verkehrsflächen (Flurbereiche) und des RZ-Kernbereichs. Regelmäßige Rundgänge durch einen Sicherheitsdienst sorgen für ein weiteres Maß an Sicherheit.
Strom, Klima, Feuer
Ohne Strom läuft in einem Rechenzentrum naturgemäß nichts. Daher ist die unterbrechungsfreie Versorgung aller Komponenten mit Strom ein wichtiger Aspekt bei der Ausfallsicherheit. Um bei einer Störung beim Energieversorger nicht in den Notstrombetrieb umschalten zu müssen, sollte ein Rechenzentrum daher mit einer redundanten Mittelspannung (10kV oder 20 kV) von zwei unterschiedlichen Umspannwerken versorgt werden. Die Transformatorenanlage ist ebenfalls redundant auszulegen (mindestens n+1). Selbstverständlich gehört auch eine redundante Anlage der unterbrechungsfreien Stromversorgung zu einem Sicherheitskonzept. Die maximale Überbrückungszeit sollte dabei typischerweise mehr als 30 Minuten betragen. Bei einem länger andauernden Stromausfall versorgen dann Netzersatzanlagen (ebenfalls n+1) das Rechenzentrum mit Strom. Die redundante Versorgung der EDV sollte dabei über zwei unterschiedliche Unterverteiler und unterschiedliche Verkabelungen erfolgen. Gleichzeitig schützen Blitz- und Überspannungsschutz die Geräte des Rechenzentrums.
Ebenso wichtig wie die unterbrechungsfreie Stromversorgung ist die richtige Klimatisierung aller IT-Komponenten. In einem Rechenzentrum erfolgt dies normalerweise durch Umluftkühlgeräte (UKL). Dabei saugt das System warme Luft aus dem Deckenbereich ab, führt sie über Kühlregister im Umluftkühlgerät und bläst sie in den Doppelboden des Rechenzentrums ein. Im Doppelboden wird dann die Luft verteilt und an den benötigten Stellen über „Schlitzplatten“ ausgeblasen. Die Umluftkühlgeräte sind an ein Kaltwassersystem angeschlossen. Für die Kaltwasserbereitstellung sind Kältemaschinen, Pumpstationen und rückkühler verantwortlich. Auch hier sind die Systeme redundant auszuführen, also zum Beispiel sollte es für jede Pumpe eine redundante geben. Schließlich ist über eine Lüftungsanlage "konditionierte" Luft einzublasen. Konditioniert heißt dabei, dass die Luft erhitzt wird, falls es draußen zu kalt ist, gekühlt wird, falls es zu warm ist und befeuchtet wird, falls sie zu trocken ist (Winter) beziehungsweise entfeuchtet wird, falls sie zu feucht ist.
Um im Fall eines ausbrechenden Feuers schnell reagieren zu können, müssen an allen kritischen Stellen Brandfrüherkennungssysteme zur Reduktion kleinster noch nicht sichtbarer Rauchpartikel installiert sein. Zudem sollte die Brandmeldeanlage direkt zur Feuerwehr aufgeschaltet werden. Auch ist für eine Vorhaltung einer ausreichenden Menge an Löschmitteln zu sorgen. Damit die empfindliche EDV im Feuerfall nicht durch Löschwasser zerstört wird, können Gaslöschanlagen zum Einsatz kommen.
Organisation
Alle genannten Maßnahmen bilden dabei nur einen Ausschnitt aus der Menge der Infrastrukturmaßnahmen, die zu einer vollständigen Absicherung eines Rechenzentrums notwendig sind. Neben den konkreten Maßnahmen gibt es zudem organisatorische Dinge zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise Rauchverbote in bestimmten Zonen ebenso wie Notfall- und Wiederanlaufpläne und ganz allgemein ein sachgemäßer Betrieb und die Definition von Abläufen. Alle organisatorischen wie physikalischen Maßnahmen müssen selbstverständlich detailliert dokumentiert sein. Ein Sicherheitskonzept inklusive Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse ist dabei ebenso erforderlich wie die Dokumentation der Maßnahmenwahl mit Begründung und die Definition der – nie vermeidbaren - Restrisikos.
Ergänzt wird die Dokumentation durch ein Brandschutzkonzept und ein Notfallkonzept.
Auf Grund der großen Zahl an zu berücksichtigen Maßnahmen ist es schwierig zu beurteilen, ob das Rechenzentrum eines IT-Dienstleisters diesen Anforderungen genügt. Hier können anerkannte und vor allem strenge Zertifizierungen wie die „Trusted Site Infrastructure“ der TÜVit, einer Tochter der TÜV-Nord-Gruppe, helfen. Zu den Unternehmen, die ihre Rechenzentren nach diesen Maßstäben bereits zertifiziert haben, gehören beispielsweise der Flughafen München, Accenture, das IZB Informatik-Zentrum oder Infineon. Eine komplette Liste der zertifizierten Rechenzentren gibt es unter http://www.tuvit.de/XS/c.020400&zerttyp=13/r.020400/sprache.DE/SX/.
Die Anforderungen von Banken an Rechenzentren sind noch etwas höher als die von anderen Unternehmen. Dies liegt daran, dass Banken beispielsweise für den Betrieb von Geldautomaten und die Bereitstellung von Online-Banking ihren Betrieb 24 Stunden pro Tag aufrechterhalten müssen. Gleichzeitig stellen Gesetzgeber sowie Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besonders hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der IT-Systeme der Finanzinstitute.
Diese Ansprüche lassen sich nur durch ein zweites ausreichend weit entferntes Ausweichrechenzentrum erfüllen, das im Falle einer Störung im primären RZ dessen Aufgaben übernimmt. Die hohen Anforderungen an Organisation und Infrastruktur gelten natürlich für beide Rechenzentren gleichermaßen. Zudem ist bei der Koppelung der räumlich voneinander entfernten Datacenter eine mindestens doppelte und kreuzungsfreie Anbindung mit ausreichender Bandbreite sicherzustellen.
Grundsätzlich wird eine Bank ihre IT nur einem Dienstleister anvertrauen, wenn sie dadurch Kosteneinsparungen erwartet. Wie hoch diese dann tatsächlich ausfallen, hängt stark von der Ausgestaltung des Outsourcing-Vertrags ab. Jedes Unternehmen, das Leistungen auslagert, sollte so detailliert wie möglich wissen, was es von seinem Dienstleister erwartet. Nur so lassen sich spätere Diskussionen und Nachverhandlungen auf ein Minimum reduzieren. Vollkommen vermeiden lassen sie sich nicht, da die Anforderungen des Kunden an seine IT einem ständigen Wandel unterworfen sind und dies der IT-Dienstleister entsprechend abbilden muss. Dabei sind zukünftige Anforderungen, die während der Laufzeit des Vertrags auftreten, nicht immer planbar.
Bei Banken kommt erschwerend hinzu, dass deren IT zahlreichen Vorschriften (zum Beispiel BaFin, Basel II, Paragraf 25 a Kreditwesengesetz) unterliegt. Diese Vorgaben geben die Banken direkt an den IT-Dienstleister weiter. Da die gesetzlichen Regelungen meist recht schwammig formuliert sind, muss die Bank gemeinsam mit dem Dienstleister genaue Maßnahmen definieren, die zur Erfüllung der Vorgaben (Compliance) dienen.
Neben der Compliance sind natürlich auch Service-Level für alle Leistungen festzulegen. Dies können Reaktionszeiten bei Vorfällen unterschiedlicher Wichtigkeit sein, ebenso wie Mindestbandbreiten oder die Verfügbarkeit von Systemen.
Grundsätzlich gilt: Je detaillierter ein Outsourcing-Vertrag ist, umso weniger Probleme gibt es bei der Erfüllung. Bei einer Bank kann die Beschreibung der Systeme und Prozesse durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen, in denen Teams von Spezialisten auf beiden Seiten voll beschäftigt sind. Im Anschluss daran geht es dann in die Vertragsverhandlungen.
Change-Management
Nach Abschluss eines Outsourcing-Vertrags sollte es dann einen ständigen Austausch zwischen Bank/Kunde und Outsourcer geben. Denn es ändert sich immer etwas – ob neue Anforderungen durch den Kunden oder durch den Dienstleister. Jedoch wirken sich alle neuen Wünsche oder zuvor unberücksichtigten Punkte direkt auf den Outsourcing-Vertrag aus. Damit dieser nicht ständig neu verhandelt werden muss, sollte dort von vorn herein ein so genannter Change-Prozess definiert sein.
Zweck des Change-Managements ist die geplante und kontrollierte Durchführung von Änderungen im Hard- und Softwarebereich. Dazu gehören zum Beispiel die zeitliche und personelle Planung, die Anforderung von notwendigen Zustimmungen, die Information von Betroffenen und Beteiligten sowie die Planung von Rückgriffsmöglichkeiten (Fallback) im Falle einer nicht erfolgreichen Änderungsdurchführung. Das Change-Management beschäftigt sich folgerichtig mit der Planung, der kontrollierten Durchführung und der Nachbearbeitung (Auswertungen, Dokumentation) von Änderungen im Hard- und Softwarebereich.
Autor: Dr. Walter Kirchmann/jos
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